Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

1.1 Geltungsbereich

Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Landtwing Informatik GmbH» (AGB) regeln die Beziehung zwischen der Landtwing Informatik und ihren Kunden ("Auftraggeber") und gelangen zur Anwendung, soweit für eine bestimmte Dienstleistung oder für bestimmte Kundengruppen keine abweichende Regelung besteht.

Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird (auch ohne ausdrücklichen Widerspruch) ausgeschlossen.

1.1.2 Annahme der AGB

Mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Produkten von Landtwing Informatik GmbH akzeptiert der Kunde diese AGB unverändert und vollumfänglich.

1.3 Zahlungskonditionen

Rechnungen sind vom Auftraggeber jeweils innert 10 Tagen zu bezahlen, vorbehaltlich anderer Abmachungen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die Rechnungen per pdf auf elektronischem Weg zu erhalten. Ein Papierausdruck entfällt. Gebühren pro Papierrechnung CHF 2.90.-

1.4 Zahlungsverzug

Hat der Kunde auch nach einer Zahlungserinnerung mit einer erneuten Fristansetzung von 10 Tagen weder die Rechnung bezahlt, noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und Landtwing Informatik kann, soweit gesetzlich zulässig, die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag beziehungsweise die Geschäftbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen.

Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Landtwing Informatik durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Landtwing Informatik ab Ablauf der Mahnfrist einen Verzugzins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 25.– pro Mahnung. Beim Inkasso durch Dritte schuldet der Kunde zusätzlich Gebühren für deren Inkassoaufwand.

1.5 Formvorschriften

Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Mündliche Angaben sind unverbindlich.

1.6 Ermächtigung der Landtwing Informatik

Landtwing Informatik ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers mit Dritten Verträge abzuschliessen, soweit dies für die Auftragserfüllung erforderlich ist.

1.7 Datenschutz

Landtwing Informatik verpflichtet sich, alle persönlichen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte zu veräussern. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und nur wenn für die Vertragserfüllung notwendig an Dritte weitergegeben.

1.8 Höhere Gewalt

Landtwing Informatik ist von der Leistungspflicht in Fällen von höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkung auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind.

Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmässige Arbeitskampfmassnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Massnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei von Landtwing Informatik oder ihren Hilfspersonen autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten.

1.9 Haftungsbeschränkung

Landtwing Informatik haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Landtwing Informatik nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Landtwing Informatik haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverluste und -beschädigungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden.

1.10 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es ist Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen ist Zug.

2. Auftragsleistung

2.1 Allgemeiner Inhalt des Auftrages

Gegenstand des Auftrages sind die im Einzelfall vereinbarten und von Landtwing Informatik auszuführenden Tätigkeiten. Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind.

Entwürfe, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich.

2.2 Geistiges Eigentum an Arbeitsergebnissen der Landtwing Informatik

Die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte an sämtlichen von Landtwing Informatik erstellten Arbeitsergebnissen gehören Landtwing Informatik. Der Auftraggeber erwirbt mit der Begleichung des Honorars die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an diesen Arbeiten.

Die dem Auftragnehmer eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Landtwing Informatik an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen oder unterlizenziert werden.

Ausgenommen sind Übertragungen im Zusammenhang mit der Veräusserung eines Unternehmens oder Betriebsteils des Auftraggebers. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Urhebers verändert werden.

2.3 Schutzrechte Dritter an Beistellungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche Landtwing Informatik für die Durchführung dieses Auftrages überlassenen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen, Datenbankinhalte sowie die verwendete Domain, frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Landtwing Informatik von allen Ansprüchen Dritter, die gegen Landtwing Informatik im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden, freizustellen.

Er verpflichtet sich weiter, Landtwing Informatik entstehende Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter zu ersetzen.

2.4 Eigentumsvorbehalt

Die in Auftrag gegebenen Produkte stehen unter Eigentumsvorbehalt und bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen Eigentum der Landtwing Informatik. Erst nach der vollständigen Bezahlung gehen die gelieferten Produkte ins Eigentum des Auftraggebers über.

Die Landtwing Informatik behält sich das Recht vor, einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Forderungen aus der Weiterveräusserung der Ware gehen im Voraus ins Eigentum der Landtwing Informatik über.

2.4.1 Bedingungen von Miet-Hardware

In folgendem PDF «Bedingungen von Miet-Hardware» sind die detaillierten Regelungen und Konditionen zum Miet-Hardware-Abonnement beschrieben.

2.5 Pflichten der Landtwing Informatik

Landtwing Informatik verpflichtet, die Leistungen gemäss den Angaben in der Offerte zu erbringen. Sofern keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung besteht, schuldet Landtwing Informatik sorgfältige und sachkundige Ausführung der vereinbarten Leistungen, nicht aber ein bestimmtes Arbeitsergebnis.

Landtwing Informatik ist berechtigt, für die Auftragserfüllung Dritte beizuziehen. Die Ausführung von Änderungen oder Erweiterungen, welche nicht in der Offerte aufgeführt sind, sind von Landtwing Informatik nur geschuldet, wenn Landtwing Informatik GmbH diese Leistungen schriftlich bestätigt oder mit deren Ausführung begonnen hat.

2.6 Pflichten des Auftraggebers

2.6.1 Informationen

Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen sowie Inhalte von Offerten und Auftragsbestätigungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.

Für Dienstleistungen wie Bedarfsabklärung, Bestandesaufnahme und IST-Zustandsanalyse werden unsere effektiven Aufwendungen, plus An- und Rückfahrtskosten bei vor Ort-Einsatz, in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber bestätigt, dass Landtwing Informatik vor Vertragsabschluss sämtliche erforderlichen Informationen erhalten hat, die für die Auftragserfüllung eine Rolle spielen können.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in der Offerte oder Auftragsbestätigung genannten Dokumente, Unterlagen, Inhalte und Materialien vereinbarungsgemäss und rechtzeitig zu liefern.

2.6.2 Änderungen und Erweiterungen

Änderungen oder Erweiterungen, welche nicht in der Offerte aufgeführt gelten als zusätzliche Arbeiten, welche separat zu vergüten sind.

2.6.3 Abnahme

Zeigt der Auftraggeber nicht schriftlich innert 5 Arbeitstagen allfällige Fehler an, gilt das Arbeitsergebnis als genehmigt.

2.7 Konditionen

Die Konditionen der Landtwing Informatik basieren auf dem allgemein gültigen Dienstleistungstarif der SWICO für EDV-Lieferanten der grafischen Industrie. Dienstleistungen werden in Arbeitseinheiten zu je 15 Minuten für Sie transparent abgerechnet. Werktags von 08:00 bis 18:00 Uhr gilt für Sie der Standard-, zu allen anderen Zeiten der Plustarif.

Wird nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis verabredet, so hat der Auftraggeber den effektiven Aufwand nach den jeweils aktuellen Stundenansätzen von Landtwing Informatik zu vergüten.

Übersteigt der effektive Aufwand die Honorarschätzung gemäss Offerte um mehr als 20 Prozent, so hat der Auftraggeber den effektiven Aufwand zu vergüten.

2.7.1 Fernwartung mit Teamviewer

Arbeiten per Fernzugriff werden im 15 Minuten-Takt zu CHF 3.25.- pro Minute abgerechnet.

2.7.2 Stundenpaket mit Sparvorteil

Stundenpakete (nachfolgend SP genannt) sind Ihr Guthabenkonto für grössere Mengen an Arbeits-Einheiten (nachfolgend AE genannt) mit Sparvorteil und werden im Voraus belastet! Wenn Sie sich für ein SP entschieden haben, werden die tatsächlich angefallenen AE zu Bürozeiten von diesem Konto abgebucht.m Die Mindestdeckung eines SP beträgt eine Stunde.

Nicht inbegriffen sind Fahrspesen für Einsatz vor Ort und Zuschläge unter 2.6.3.

Ein SP kann nicht nach Beginn der Arbeiten gebucht werden und verfällt zwei Jahre nach dem Erwerb. Er ist nicht rückerstattungsfähig.

2.7.3 Zuschläge ausserhalb der regulären Zeiten

Zuschläge

2.7.4 Fahrspesen

Bei Ausführung von technischen Arbeiten vor Ort wird eine Fahrpauschale pro Anfahrt und Person verrechnet.

Alle veröffentlichten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7,7 %.

2.8 Terminabsage Beratung, Coaching-Gespräche, Support-Sitzungen

Kurzfristig vom Kunden abgesagte Termine — weniger als 24h vor dem vereinbarten Termin — müssen durch den Kunden beglichen werden. Das Gleiche gilt bei Nichterscheinung zum vereinbarten Termin.

2.9 Eingeschränkte Gewährleistung

Landtwing Informatik gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen sorgfältig und sachkundig ausgeführt werden. Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Tag der Ablieferung beginnt.

Dienen die Leistungen dem persönlichen oder familiären Gebrauch des Auftraggebers, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate.

Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Auftraggeber Landtwing Informatik unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Landtwing Informatik ist in diesem Fall unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte des Auftraggebers verpflichtet, die geschuldeten Leistungen auf eigene Kosten erneut auszuführen.

Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, welche durch Änderungen der Hardware- oder Softwarekomponenten entstehen.

Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung von Landtwing Informatik Geräte, Elemente, Programme oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.

3. Hosting Leistungen

3.1 Reseller Hosting

Für Ihre Website oder Webapp bieten wir in der Schweiz ein leistungsfähiges, einfaches und kostengünstiges Hosting an: unseren „Managed-Server“ von Kreativmedia, betrieben in nach Ökostrom-Zertifikat vom EWZ ISO 27001 zertifizierten Rechenzentren, zu vorteilhaften Konditionen.

Landtwing Informatik ist berechtigt, den Reseller Hosting-Provider jederzeit und ohne Vorankündigung zu ersetzen oder das Hosting selbst zu betreiben.

3.2 Preis und Leistung

Die Preise für das Webhosting sind Fixpreise. Landtwing Informatik kann den Leistungsumfang jederzeit ändern. Im Falle eines Widerspruchs des Auftraggebers gegen die Leistungsänderung gilt das Hosting auf den nächsten ordentlichen Termin als gekündigt.

3.3 Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für die Dauer eines Jahres, abgeschlossen.

Die Mitteilung bzw. Rechnung für die Verlängerung des Vertrages wird per E-Mail an die bei der Bestellung definierte bzw. in den Kundendaten hinterlegte E-Mail-Kontaktadresse gesandt.

Erfolgt keine Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist, so ist Landtwing Informatik GmbH berechtigt den Account zu sperren bzw. zu kündigen und alle sonstigen Leistungen zurückzubehalten. Diese Sperrung bleibt solange bestehen, bis der Zahlungseingang bei Landtwing Informatik GmbH verbucht wurde. Für allfällige daraus entstehende Schäden, Forderungen usw. des Kunden, schliesst Landtwing Informatik GmbH jegliche Haftung aus.

Jede Vertragspartei kann den Vertrag, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen, auf Ende der einjährigen Abonnementsdauer auflösen. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. 

Nach Vertragsablauf (Kündigungstermin) ist Landtwing Informatik GmbH berechtigt, sämtliche Daten des Kunden zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten selber verantwortlich. Im Falle einer ausserordentlichen fristlosen Vertragsauflösung werden die Daten nach Ablauf einer 10-tägigen Sicherheitsfrist ab dem Datum der Kündigungsmitteilung gelöscht.

Bei missbräuchlicher Verwendung behält sich Landtwing Informatik GmbH das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. 

Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoss gegen die vorliegenden AGB, insbesondere bei Rufschädigung oder Verunglimpfung der Landtwing Informatik GmbH in jeglicher Form (Foren, Chats, usw.; Faken sowie ehrverletzendes Verhalten oder Drohungen gegenüber Mitarbeitern), ist Landtwing Informatik GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

3.4 Kündigung

Das Hosting kann formlos per E-Mail oder per Post mit einer Frist von mindestens 60 Tagen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

Landtwing Informatik ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen fristlos zu kündigen und sämtliche Leistungen sofort zu unterbinden.

Anlass dazu ist insbesondere die missbräuchliche Nutzung des Accounts oder der Verstoss gegen die gesetzlichen Vorschriften beim Inhalt der Webseite (siehe Punkt 3.7) oder Zahlungsverzug (siehe Punkt 1.3).

Nach dem Vertragsende beziehungsweise Vertragsauflösung ist Landtwing Informatik berechtigt, sämtliche Daten des Auftraggebers unwiderruflich zu löschen.

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass seine Daten vor Beendigung des Vertrages vom Server herunter geladen werden.

Nach Vertragsablauf besteht keine weitere Möglichkeit mehr, E-Mails, Website oder weitere auf dem Server befindliche Dateien bei Landtwing Informatik abzurufen.

3.4.1 Haftungsausschluss

Für schadenverursachende Ereignisse, die auf den Übertragungswegen von Landtwing Informatik GmbH oder anderen Leistungsanbietern eingetreten sind, haftet Landtwing Informatik GmbH nur dann, wenn die Schäden vorsätzlich oder grobfahrlässig durch Landtwing Informatik GmbH verursacht wurden.

Landtwing Informatik GmbH übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch von Dritten zugefügt werden. Dazu gehören auch Schäden durch Computerviren.

Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Kompatibilität, der von ihm verwendeten Hard- und Softwarekomponenten. Landtwing Informatik GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass die Domain (Website) und Dienste von allen Endgeräten aus problemlos benutzbar sind. Landtwing Informatik GmbH lehnt jede Gewährleistung bzw. Haftung für den Verlust oder die unbefugte Veränderung von E-Mail-Nachrichten ab.

Landtwing Informatik GmbH haftet nicht für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur (Umschaltungen usw.) oder der Einführung neuer oder anderer Technologien dienen. In jedem Falle ist die Haftung von Landtwing Informatik GmbH auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden jeder Art, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

Landtwing Informatik GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Dienstleistungen oder Produkte Dritter versursacht werden. Auch nicht, wenn diese via die Landtwing Informatik GmbH-Verwaltungsoberfläche (Plesk), die Landtwing Informatik GmbH-Website oder einer anderen Plattform von Landtwing Informatik GmbH bestellt, aktiviert oder installiert werden (beispielsweise Sicherheitszertifikate, direkt installierbare Webapplikationen (Service Software).

Dieser Haftungsausschluss gilt auch für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und sonstige indirekte Schäden. Er gilt unabhängig davon, ob Landtwing Informatik GmbH von den möglichen Schäden Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.

3.5 Wechsel des Hosting-Angebots

Upgrade: Dem Auftraggeber steht die Möglichkeit offen, jederzeit auf ein höheres Angebot zu wechseln. Die Vertragslaufzeit bleibt bestehen.

Der Auftraggeber erhält für die verbleibende Vertragslaufzeit eine auf den Tag genaue Abrechnung zum höheren Angebot.

Downgrade: Der Auftraggeber kann jederzeit auf ein günstigeres Angebot wechseln. Es erfolgt jedoch keine Rückvergütung.

Der günstigere Preis wird erst ab der neuen Rechnungsperiode berücksichtigt.

3.6 Domain Registrierung

Landtwing Informatik registriert auf Wunsch des Auftraggebers nach Vertragsabschluss den gewünschten Domainnamen bei der entsprechenden Registrierungsstelle. Die AGBs der Registrierungsstelle sind somit Bestandteil des Vertrags.

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass seine Daten durch den Whois Database Service öffentlich verfügbar sind und der ICANN zu Prüfungszwecken zur Verfügung gestellt werden.

Bei allen Domainnamen, die von Landtwing Informatik registriert werden, wird der Auftraggeber als Eigentümer (Halter) eingetragen, sofern die Registrierungsstelle dies zulässt.

Landtwing Informatik kann nicht garantieren, dass der gewünschte Domainname dem Auftraggeber von der Registrierungsstelle tatsächlich zugeteilt wird. Ist ein beantragter Domainname bereits vergeben, kann der Auftraggeber einen anderen Domainnamen wählen.

Nach erfolgreicher Domainregistrierung ist eine Änderung des Domainnamens nicht mehr möglich.

3.7 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist für die Informationen, welche er im Internet der Öffentlichkeit zugänglich macht, vollumfänglich selbst verantwortlich. Der Auftraggeber hat missbräuchliche Nutzung und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen.

Insbesondere sind folgende Punkte nicht erlaubt: die Webseite des Auftraggebers darf keine widerrechtliche erotische, pornographische, sittenwidrige oder politisch rechts/links radikale Informationen enthalten. Links zu solchen Internet-Seiten sind ebenfalls untersagt.

Der Auftraggeber hält sich im Verhältnis mit den Besuchern der Website an die datenschutzrechtlichen Vorschriften und verpflichtet sich, die von ihm kommunizierten Datenschutzbestimmungen (Privacy Policy) einzuhalten.

Der Auftraggeber hat Sorge zu tragen, dass durch seine eigene Präsenz (inkl. Scripte, Datenbanken, Programme etc.) keine Präsenzen oder Angebote Dritter beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Server-Performance oder Serververfügbarkeit in keiner Weise beeinträchtigt wird.

Der Auftraggeber darf den Speicherplatz und die zur Verfügung gestellten Ressourcen nur zum ordentlichen Betrieb der Kundenwebsite verwenden. Ressourcenintensive Software und Downloads (Sound, Video, Streaming, Spiele, Backups, Banner-Ads und -Exchange usw.) sind grundsätzlich nicht erlaubt.

Das Versenden von Massenmails (Spam-Mails), welche die Betriebsstabilität des Servers gefährden oder rechtswidrig sind, ist nicht erlaubt. Verwendet der Auftraggeber eigene Scripte (Perl, PHP, usw.), die zu viel Ressourcen benötigen oder nicht richtig funktionieren, behält sich Landtwing Informatik GmbH das Recht vor, die Ausführberechtigung solcher Scripte zu entziehen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Server und die Website nur gemäss den vertraglichen Vorgaben und nach Anweisung von Landtwing Informatik zu verwenden und stellt die Landtwing Informatik oder andere Teilnehmer auf dem Server von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf vorschriftswidrigen Gebrauch des Servers oder der Website zurückzuführen sind.

3.8 Änderung der Vertragsbedingungen

Landtwing Informatik behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er den Vertrag mit Landtwing Informatik ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.

3.9 Gewährleistungsausschluss

Die Landtwing Informatik übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewährleistung für den störungsfreien Betrieb des Hostings. Die Landtwing Informatik wird nach Möglichkeit über eventuelle Störungen oder Wartungsarbeiten des Reseller Hosting-Providers informieren.

4. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Baar, 01.01.2024

empty