Gegenstand und Anwendung der AGB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden (nachfolgend Kunde genannt) und dem Unternehmen Landtwing Informatik GmbH, CH-6340 Baar (nachfolgend LIBA genannt).
Jegliche Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form. LIBA ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschliesslich aller eventuellen Anlagen, mit einer angemessenen Kündigungsfrist, zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingegangene Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten AGB bearbeitet. Vorrangig gelten Bestimmungen in mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen oder in Sonderbedingungen.
Offerten
Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten tatsächlich bearbeiten. Offerten sind 2 Wochen ab Ausstelldatum gültig. Unsere Preise verstehen sich ohne Lieferung und exklusive Mehrwertsteuer. Sämtliche Nebenkosten, wie Kosten für Nachnahme, Versicherungen, Fracht, Porto, Verpackung etc. gehen zu Lasten des Kunden. Die Preise in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich unverbindlich. LIBA steht das Recht zu, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen. LIBA kann bei Ablehnung durch den Kunden vom Vertrag zurücktreten. Die Ausarbeitung von Kostenvoranschlägen für Reparaturen stellen wir nach Aufwand in Rechnung. Das ist deshalb notwendig, weil das Suchen eines Fehlers oftmals bereits mehr als den halben Aufwand darstellt.
Leistung und Prüfung
Gegenstand eines Auftrages kann sein:
Die Ausarbeitung individueller Analysen und Konzepte erfolgt nach Art und Umfang der, vom Auftraggeber vollständig zur Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmass, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt.
"Ready to use“ Mac OS X
Werden Geräte komplett mit Optionen, Zusätzen und Erweiterungen erworben, so werden diese im Rahmen der Bereitstellung, standardmässig aufgebaut, beziehungsweise installiert. Allfällige Betriebssysteme für den Gebrauch im Einzelplatzbetrieb sind installiert und als solche für den bewährten Standard-Modus („Ready to use“) perfekt vorkonfiguriert. Weichen allfällige Installationswünsche von dieser Standardkonfiguration ab, berechnen wir den Mehraufwand nach Allgemeinem Supporttarif.
Lieferung, Installation, Wartung & Support
Lieferung, Installation, kundenwunschgemässe Anpassung sowie Grundlagen-/Benutzer-Schulung auf den jeweiligen Mac-Systemen werden generell, gemäss Allgemeinem Supporttarif, nach Aufwand, verrechnet.
Schulung ( Online-Schulungsraum, Fünfergruppen)
Landtwing Informatik GmbH vermittelt Fachwissen in den folgenden Gebieten:
Preise und Steuern und Gebühren
Die Preise verstehen sich pro Person netto ab LIBA Domizil in Schweizerfranken, ohne Abzug. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. die Kosten für Verpackung, Entsorgung, Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen, gehen zu Lasten des Kunden. Ebenso hat der Kunde alle Arten von Steuern, Abgaben, (Entsorgungs-) Gebühren und Zöllen zu tragen.
Allgemeiner Supporttarif für technischen Dienst, Support und Schulung von Montag bis Freitag 08.00h – 18.00h gilt der Normaltarif. Für Einsätze ausserhalb der genannten Zeiten gilt ein Zuschlag von 50%. Für Einsätze am Samstag, Sonntag und während allgemeinen und regionalen Feiertagen gilt ein Zuschlag von 100%.
Anfahrtskosten, Fahrzeugentschädigung
Beachten Sie unsere Anfahrtskosten für Dienstleistungen vor Ort.
Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
Neukunden können unsere Leistungen nur gegen Bar-, Vorauszahlung bzw. Nachnahme nutzen.Soweit wir nicht spätestens bei Lieferung der Hard- und Software die Zahlung Zug um Zug begehren, sind unsere Rechnungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungs-datum rein netto zu bezahlen. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Anzahlung von 50% kann ohne Begründung gefordert werden. Als Bar-zahlungen
gelten nur Zahlungen in barem Geld sowie Überweisungen, welche zu einer unbedingten und unwiderruflichen Gutschrift auf unserem Konto führen. Wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn uns nach Vertragsabschluss Tatsachen oder Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Wir sind ausserdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu fordern und können bei nicht fristgerechter Bezahlung bzw. Vorlage einer Sicherheitsleistung von allen laufenden Verträgen fordern, ohne weitere Fristsetzung zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Schadenersatzansprüche des Kunden, auch für Folgeschäden, sind in diesem Fall ausgeschlossen. Die Zurückhaltung von Zahlungen, Abzügen und Verrechnungen mit nicht ausdrücklich anerkannter, schriftlicher Gegenforderung ist ausgeschlossen. Bei Zahlungs-verzug werden dem Kunden 6 % Verzugszins zuzüglich Mahn-, Einzugs- und sonstiger Kosten in Rechnung gestellt. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der LIBA. Sie ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern (Art.214 Abs. 3 OR). Der Kunde gibt LIBA hiermit das ausdrückliche Einverständnis, diese Eintragung auf seine Kosten zu verlangen.
Lieferungen und Termine
Wir werden das Möglichste geben, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Fristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch LIBA steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von LIBA durch Zulieferanten und Hersteller. LIBA ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Dabei gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung und kann einzeln verrechnet werden. Lieferung und Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Garantie und Mängel
Grundsätzlich gelten die Garantiefristen der Hersteller. LIBA ist in keinem Fall verpflichtet, weitergehende Garantien zu leisten. Der Kunde hat die in Empfang genommene Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel, das Fehlen von Bestandteilen, Einzelkomponenten oder Software-DVD’s spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Kaufdatum schriftlich zu melden. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
Haftung
LIBA haftet ausschliesslich für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden. Es wird jede weitergehende Haftpflicht abgelehnt, insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Verdienstausfall sowie Entschädigungsansprüche wegen Datenverlust durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der durch LIBA gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
Datenschutz
LIBA versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener und firmenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetztes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten. Die anlässlich der Bestellabwicklung anfallenden Kundendaten werden lediglich für interne Zwecke genutzt. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nur, soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung (Bestellabwicklung) unbedingt erforderlich. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist für beide Parteien in Zug. Zur Anwendung gelangt ausschliesslich Schweizer Recht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, einschliesslich dieser, ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der AGB im übrigen nicht berührt werden. Die ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmungen werden durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei nicht vorhergesehenen Lücken der AGB.