AGB
Klarheit, auf die Du vertrauen kannst.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind transparent gestaltet, damit Du jederzeit genau weisst, worauf Du Dich verlassen kannst.
1. Allgemein
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Verträge sowie Dienstleistungen und Hosting-Leistungen der Landtwing Informatik GmbH.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, bilden diese AGB einen integrierenden Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen der Landtwing Informatik GmbH und dem Auftraggeber.
Massgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
1.2 Akzeptanz der AGB
Mit Unterzeichnung einer Offerte, Erteilung eines Auftrags oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen akzeptiert der Auftraggeber die jeweils gültige Fassung der AGB ausdrücklich.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu begleichen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen.
Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch im PDF-Format zugestellt.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann eine Zustellung in Papierform erfolgen. Für Druck, Verarbeitung und Postversand wird pro Papierrechnung eine Gebühr von CHF 2.90 erhoben.
Einwände gegen Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich (einschliesslich E-Mail) und begründet geltend zu machen. Erfolgt innert dieser Frist keine Beanstandung, gilt die Rechnung als anerkannt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
1.4 Zahlungsverzug
Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber gemäss Art. 102 OR ohne weitere Mahnung in Verzug.
Landtwing Informatik ist berechtigt, bei Zahlungsverzug nach angemessener vorgängiger Ankündigung Leistungen ganz oder teilweise zu suspendieren, zurückzuhalten oder einzustellen.
Bleibt der Zahlungsausstand trotz Ansetzung einer angemessenen Nachfrist bestehen, ist Landtwing Informatik berechtigt, den Vertrag fristlos aufzulösen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Einschränkung oder Sperrung von Leistungen bleibt bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen bestehen.
Für die Wiederaufschaltung gesperrter Dienste kann eine Wiederaufschaltgebühr gemäss aktueller Preisliste erhoben werden.
Für eine Wiederaktivierung von Diensten am selben Kalendertag wird innerhalb der ordentlichen Öffnungszeiten eine Express-Wiederaufschaltgebühr von CHF 250.– erhoben, sofern diese ausdrücklich verlangt und technisch möglich ist.
Der Auftraggeber trägt sämtliche durch den Zahlungsverzug verursachten Kosten, insbesondere:
Verzugszins von 5 %
CHF 25.– Mahngebühr pro Mahnung
Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten
CHF 50.– Bearbeitungsgebühr bei Sperrung
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
1.5 Schriftform
Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Elektronische Mitteilungen (insbesondere E-Mail) sind der Schriftform gleichgestellt, sofern deren Inhalt nachweisbar ist.
Mündliche Absprachen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
Ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedarf ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.
1.6 Beizug von Dritten
Landtwing Informatik ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte oder Subunternehmer beizuziehen.
Der Auftraggeber erteilt Landtwing Informatik im erforderlichen Umfang die Befugnis, im Rahmen der Vertragserfüllung in seinem Namen und auf seine Rechnung Verträge mit Dritten abzuschliessen, sofern dies zur Leistungserbringung notwendig oder zweckmässig ist.
1.7 Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zum Zweck der Vertragsabwicklung und Leistungserbringung bearbeitet.
Die Bearbeitung erfolgt gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
Landtwing Informatik trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder genehmigt ist.
1.8 Höhere Gewalt
Landtwing Informatik ist von der Leistungspflicht befreit, sofern und solange die Vertragserfüllung infolge von höherer Gewalt unmöglich oder unzumutbar wird.
Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, ausserhalb des Einflussbereichs liegende Ereignisse, welche die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder verhindern und von keiner Partei zu vertreten sind.
Dazu zählen insbesondere:
rechtmässige Arbeitskampfmassnahmen, auch in Drittbetrieben;
behördliche Anordnungen oder Restriktionen;
Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Gateways Dritter;
Störungen bei Leitungsanbietern;
technische Störungen oder Ausfälle, auch im Verantwortungsbereich von Unterauftragnehmern oder Zulieferern;
Pandemien oder Epidemien;
Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Stürme.
Während der Dauer höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Leistungspflichten. Für diesen Zeitraum bestehen keine Schadenersatzansprüche.
Landtwing Informatik informiert den Auftraggeber unverzüglich über Beginn und voraussichtliche Dauer des Ereignisses.
Dauert das Ereignis länger als eine angemessene Frist an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich zu kündigen.
1.9 Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig ist die gesamte Haftung von Landtwing Informatik aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, unabhängig vom Rechtsgrund, auf den Betrag der vom Auftraggeber für die betreffende Leistung während der letzten 12 Monate bezahlten Vergütung begrenzt.
Sofern für eine Leistung keine wiederkehrenden Gebühren vereinbart wurden, ist die Haftung auf den Betrag der für den betreffenden Auftrag vereinbarten Vergütung beschränkt.
Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei:
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung;
Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit;
zwingender gesetzlicher Haftung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Massnahmen zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere durch regelmässige Datensicherungen und geeignete organisatorische Sicherheitsmassnahmen.
1.10 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den Vertragsbeziehungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Landtwing Informatik GmbH.
Gegenüber Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände, insbesondere der Gerichtsstand am Wohnsitz des Konsumenten, sofern gesetzlich vorgesehen.
2. Auftragsleistung
2.1 Initialgespräche und Projektklärung
Initialgespräche, Projektklärungen, Analyse- und Scoping-Termine gelten als eigenständige vergütungspflichtige Beratungsleistungen, unabhängig davon, ob es zu einer späteren Auftragserteilung kommt.
Die Verrechnung erfolgt gemäss vereinbartem Stundenansatz oder gemäss schriftlichem Angebot.
Im Falle einer anschliessenden Auftragserteilung kann eine Anrechnung gemäss schriftlicher Offerte erfolgen.
Wird ein Projekt nach Beginn der Beratungsleistungen nicht weiterverfolgt, bleiben die bis dahin erbrachten Leistungen vollumfänglich geschuldet.
2.2 Allgemeiner Inhalt des Auftrages
Der Auftrag umfasst die individuell schriftlich vereinbarten Leistungen, welche von Landtwing Informatik erbracht werden.
Leistungsumfang, Vergütung sowie besondere Bedingungen ergeben sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung oder einer separaten Vereinbarung.
Terminangaben gelten als unverbindliche Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Entwürfe, Konzepte, Präsentationen oder Stellungnahmen gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich freigegeben wurden.
2.3 Geistiges Eigentum
Sämtliche Immaterialgüterrechte, Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte an von Landtwing Informatik erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben vollständig bei Landtwing Informatik.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
Eine Weitergabe oder Übertragung an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Landtwing Informatik zulässig.
2.4 Schutzrechte Dritter
Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
Der Auftraggeber stellt Landtwing Informatik von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen Schutzrechten entstehen.
2.5 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Landtwing Informatik GmbH.
Landtwing Informatik ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.
2.5.1 Bedingungen von Miet-Hardware
Die detaillierten Regelungen und Konditionen für Miet-Hardware sind auf Anfrage erhältlich.
2.6 Pflichten der Landtwing Informatik
Landtwing Informatik verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sorgfältig, fachgerecht und nach branchenüblichem Standard zu erbringen.
Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung über einen bestimmten Erfolg besteht, schuldet Landtwing Informatik keinen bestimmten Arbeitserfolg, sondern eine sorgfältige Leistungserbringung.
Landtwing Informatik ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte oder Subunternehmer beizuziehen.
2.7 Pflichten des Auftraggebers
2.7.1 Information, Unterlagen und Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Landtwing Informatik sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Materialien vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber bestätigt, dass Landtwing Informatik vor Vertragsabschluss alle ihm bekannten, für die Leistungserbringung wesentlichen Umstände mitgeteilt wurden.
Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Kosten, die auf eine verspätete, unvollständige oder unrichtige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten und können zu einer Anpassung von Terminen, Projektabläufen und Vergütung führen.
Für Leistungen wie Bedarfsabklärungen, Bestandesaufnahmen oder IST-Analysen werden die tatsächlich entstandenen Aufwendungen sowie Reise- und Fahrkosten separat in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Sämtliche von Landtwing Informatik erstellten Kostenvoranschläge, Konzepte, Zeichnungen, Entwürfe und deren rechnerische Grundlagen bleiben geistiges Eigentum von Landtwing Informatik und sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
2.7.2 Änderungen und Erweiterungen
Leistungsänderungen oder -erweiterungen, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Offerte oder Auftragsbestätigung sind, gelten als zusätzliche Leistungen und werden separat vergütet.
Die Abrechnung erfolgt gemäss den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.
Zusätzliche Leistungen können zu einer Anpassung von Terminen und Projektkosten führen.
2.7.3 Abnahme
Sofern ein abnahmefähiges Arbeitsergebnis geschuldet ist, hat der Auftraggeber dieses unverzüglich nach Übergabe zu prüfen.
Das Arbeitsergebnis gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Übergabe schriftlich begründete Mängel angezeigt werden.
Nach Ablauf dieser Frist können nur versteckte Mängel geltend gemacht werden, die bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar waren.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
2.8 Konditionen
Die aktuellen Stundensätze von Landtwing Informatik betragen:
CHF 220 pro Stunde für Consulting
- CHF 195 pro Stunde für Support und Technik
Alternativ können Dienstleistungen nach Vereinbarung auch zu folgenden Pauschalsätzen erbracht werden:
Consulting
Halbtagessatz (4 Stunden): CHF 880
Tagessatz (8 Stunden): CHF 1’760
Support und Technik
Halbtagessatz (4 Stunden): CHF 780
Tagessatz (8 Stunden): CHF 1’560
Die Anwendung von Halbtages- oder Tagessätzen erfolgt nach vorgängiger Vereinbarung oder bei zusammenhängenden Einsätzen entsprechender Dauer.
Dienstleistungen werden grundsätzlich in 15-Minuten-Einheiten verrechnet. Jede angebrochene Zeiteinheit gilt als vollständig erbracht und wird entsprechend verrechnet.
Der Standardtarif gilt von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der Landtwing Informatik.
Für Einsätze ausserhalb dieser Zeiten können Zuschläge gemäss aktueller Preisliste erhoben werden.
2.8.1 Fernwartung
Arbeiten per Fernzugriff werden ebenfalls in 15-Minuten-Einheiten abgerechnet.
Der Preis beträgt CHF 3.25 pro Minute.
2.8.2 Stundenpaket mit Sparvorteil
Stundenpakete (SP) dienen als vorausbezahltes Guthaben für Arbeitsleistungen (Arbeits-Einheiten, AE) und ermöglichen dem Auftraggeber den Bezug von Dienstleistungen zu einem vergünstigten Tarif.
Der Preis des Stundenpakets wird im Voraus in Rechnung gestellt.
Nach Erwerb eines Stundenpakets werden die tatsächlich angefallenen Arbeits-Einheiten während der ordentlichen Bürozeiten direkt vom vorhandenen Guthaben abgebucht.
Die Mindestverrechnung beträgt eine Stunde.
Nicht im Stundenpaket enthalten sind insbesondere:
Fahrspesen für Vor-Ort-Einsätze;
Zuschläge ausserhalb der regulären Bürozeiten;
sonstige Drittkosten oder Materialkosten, sofern solche anfallen.
Ein Stundenpaket kann nur vor Beginn der jeweiligen Arbeiten erworben werden.
Stundenpakete sind nicht übertragbar und verfallen zwei Jahre nach Erwerb, sofern das Guthaben bis dahin nicht vollständig genutzt wurde.
Eine Rückerstattung bereits bezahlter Stundenpakete ist ausgeschlossen, sofern Leistungen bereits erbracht oder Kapazitäten für den Auftraggeber reserviert wurden.
Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber ohne Inanspruchnahme von Leistungen kann Landtwing Informatik nach eigenem Ermessen eine anteilige Rückerstattung gewähren. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 90.– in Abzug gebracht.
2.8.3 Service Level Agreement (SLA)
Das Service Level Agreement (SLA) gewährleistet zuverlässigen und effizienten IT-Support.
Klare Regelungen zu Reaktions- und Lösungszeiten minimieren Ausfallzeiten und maximieren die Systemverfügbarkeit.
2.8.4 Zuschläge ausserhalb der regulären Zeiten
Für Arbeiten ausserhalb der Bürozeiten fallen zusätzliche Gebühren an. Die Zuschläge richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Landtwing Informatik.
Die aktuellen Tarife sind hier abrufbar.
2.8.5 Fahrspesen
Für technische Arbeiten vor Ort wird eine Fahrpauschale pro Anfahrt und Person verrechnet.
2.8.6 Preise und Mehrwertsteuer
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
2.8.7 Verrechenbare Arbeitszeit
Zur verrechenbaren Arbeitszeit gehören sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Tätigkeiten, insbesondere:
Analyse und Fehlerdiagnose,
Vorbereitung und Planung von Arbeiten,
Durchführung der technischen Arbeiten,
Dokumentation und Nachbearbeitung,
Kommunikation mit dem Auftraggeber oder mit Drittanbietern,
Test- und Kontrollarbeiten.
Diese Tätigkeiten gelten als integraler Bestandteil der Leistungserbringung und werden gemäss den vereinbarten Stundensätzen oder Pauschalen verrechnet.
2.8.8 Priorisierung von Supportanfragen
Support- und Serviceanfragen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs sowie nach technischer Dringlichkeit und Priorität bearbeitet.
Landtwing Informatik ist berechtigt, Supportanfragen nach Schweregrad, Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb sowie Verfügbarkeit von Ressourcen zu priorisieren.
Ein Anspruch auf sofortige Bearbeitung, bestimmte Reaktionszeiten oder priorisierte Behandlung besteht nur, sofern dies ausdrücklich und schriftlich in einem Service Level Agreement (SLA) vereinbart wurde.
In Fällen erhöhter Auslastung, technischer Störungen oder aussergewöhnlicher Ereignisse kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.
2.8.9 Arbeiten an bestehenden Systemen
Bei Arbeiten an bestehenden IT-Systemen, Softwareumgebungen oder Infrastrukturen kann trotz sorgfältiger Analyse nicht ausgeschlossen werden, dass unerwartete Wechselwirkungen, Fehlfunktionen oder Kompatibilitätsprobleme auftreten.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere bei:
bestehenden oder gewachsenen IT-Infrastrukturen
Drittsoftware oder Cloud-Diensten
Systemen von Drittanbietern
fehlender oder unvollständiger Dokumentation
Funktionsstörungen oder Anpassungsbedarf entstehen können.
Landtwing Informatik haftet nicht für Störungen oder Folgeschäden, die auf bestehende Systemkonfigurationen, Drittsoftware, externe Dienste oder zuvor bestehende technische Probleme zurückzuführen sind, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor wesentlichen Änderungen angemessene Datensicherungen (Backups) seiner Systeme und Daten vorzunehmen.
2.9 Regelung bei Terminabsagen und Nichterscheinen
Termine, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden, sowie Termine, zu denen der Auftraggeber ohne vorherige Absage nicht erscheint, werden zum vereinbarten Stundenansatz in Rechnung gestellt, sofern keine höhere Gewalt oder unverschuldete Umstände vorliegen.
2.10 Eingeschränkte Gewährleistung
Landtwing Informatik gewährleistet, dass vereinbarte Leistungen sorgfältig und fachgerecht nach branchenüblichem Standard erbracht werden.
Sofern ein werkvertragliches Arbeitsergebnis geschuldet ist, beträgt die Gewährleistungsfrist bei Leistungen für den persönlichen oder familiären Gebrauch zwei Jahre.
In allen übrigen Fällen beträgt die vertragliche Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Ablieferung oder Abnahme.
Mängel sind Landtwing Informatik unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und begründet anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen. Andernfalls gelten die Leistungen als genehmigt.
Bei rechtzeitig gerügten und berechtigten Mängeln hat Landtwing Informatik das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitergehende Gewährleistungsrechte, insbesondere Wandelung oder Minderung, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
Mängel infolge unsachgemässer Nutzung oder Bedienung;
Fehler aufgrund von Änderungen an Hardware- oder Softwarekomponenten;
Mängel, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Landtwing Informatik Geräte, Programme oder Systeme verändert oder erweitert haben;
Mängel, die auf externe Einflüsse oder Systeme Dritter zurückzuführen sind.
3. Hosting Leistungen
3.1 Hosting Infrastruktur
Landtwing Informatik bietet Hosting für Websites, Webanwendungen und damit verbundene Dienste an.
Die Hostinginfrastruktur wird derzeit über einen Managed-Server eines externen Hostingproviders betrieben, welcher in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren in der Schweiz betrieben wird.
Landtwing Informatik ist berechtigt, die Hostinginfrastruktur jederzeit zu ändern, insbesondere:
den Hostingprovider zu wechseln;
die Infrastruktur zu migrieren;
Hostingdienste auf eigene Systeme zu übernehmen.
Dies gilt, sofern dadurch keine wesentliche Verschlechterung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsteht.
Ein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Infrastruktur, eines bestimmten Rechenzentrums oder eines bestimmten Providers besteht nicht.
3.2 Preis und Leistung
Die Preise für Hostingdienstleistungen gelten als Fixpreise während der vereinbarten Vertragslaufzeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Landtwing Informatik ist berechtigt, den technischen Leistungsumfang der Hostingdienste anzupassen, sofern dies aus folgenden Gründen erforderlich oder zweckmässig ist:
technische Weiterentwicklungen;
Sicherheitsanforderungen;
Änderungen bei Infrastruktur- oder Softwareanbietern;
Optimierungen der Systemstabilität oder Sicherheit.
Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.
Widerspricht der Auftraggeber solchen Änderungen, kann er den Hostingvertrag auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin kündigen.
3.3 Vertragsdauer und Kündigung
Der Hostingvertrag wird auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 60 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Mitteilungen über Vertragsverlängerungen sowie Rechnungen werden an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse zugestellt.
Bei Zahlungsverzug ist Landtwing Informatik berechtigt, nach vorgängiger Mahnung:
den Hostingaccount zu sperren;
Leistungen zurückzuhalten;
oder den Vertrag zu kündigen.
Die Sperrung bleibt bis zum vollständigen Zahlungseingang bestehen.
3.4 Ordentliche und ausserordentliche Kündigung
Die Kündigung durch den Auftraggeber kann formfrei per E-Mail oder Post erfolgen. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Landtwing Informatik.
Landtwing Informatik ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei schwerwiegender Vertragsverletzung oder wiederholter Missachtung vertraglicher Pflichten fristlos zu kündigen und sämtliche Leistungen unverzüglich einzustellen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
missbräuchlicher Nutzung des Hostingaccounts;
Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit Inhalten;
Zahlungsverzug trotz Mahnung;
wiederholter oder schwerwiegender Verletzung dieser AGB;
Gefährdung der Sicherheit oder Stabilität der Hostinginfrastruktur;
ehrverletzendem Verhalten, Drohungen oder geschäftsschädigenden Handlungen gegenüber Landtwing Informatik oder deren Mitarbeitenden.
Im Falle einer fristlosen Kündigung ist Landtwing Informatik berechtigt, den Zugang zu Hostingdiensten sofort zu sperren, sofern dies zur Abwehr von Schäden oder zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
3.4.1 Haftungsbeschränkung und -ausschluss
Haftung auf Übertragungswegen
Landtwing Informatik haftet nicht für Schäden, die durch Dritte, unbefugte Zugriffe, Cyberangriffe, Schadsoftware oder sonstige Sicherheitsverletzungen verursacht werden, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
Kompatibilität und Funktionalität
Der Auftraggeber ist für die Kompatibilität seiner Hard- und Software sowie seiner IT-Infrastruktur selbst verantwortlich.
Landtwing Informatik gewährleistet nicht, dass Domains, Webseiten oder Hostingdienste auf sämtlichen Endgeräten oder Browsern uneingeschränkt und identisch nutzbar sind.
Eine Haftung für Verluste, Verzögerungen oder unbefugte Veränderungen von E-Mail-Nachrichten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Betriebsunterbrüche
Landtwing Informatik haftet nicht für Betriebsunterbrüche oder Einschränkungen der Verfügbarkeit, die entstehen durch:
• Wartungsarbeiten
• Störungsbehebungen
• Infrastrukturänderungen
• Systemumstellungen oder Einführung neuer Technologien
sofern diese Massnahmen branchenüblich, sachlich gerechtfertigt und zumutbar sind.
Dienstleistungen und Produkte Dritter
Für Dienstleistungen oder Produkte Dritter übernimmt Landtwing Informatik keine Haftung, selbst wenn diese über Systeme von Landtwing Informatik bestellt oder installiert werden.
Dies gilt insbesondere für:
• Sicherheitszertifikate
• Webapplikationen
• Plugins
• Softwarelösungen Dritter
• Cloud- oder Plattformdienste.
Allgemeiner Haftungsausschluss
Die Haftung von Landtwing Informatik ist, soweit gesetzlich zulässig, auf unmittelbare Schäden beschränkt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder sonstige indirekte Schäden ist ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
3.4.2 Datensicherung und Datenverlust
Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die regelmässige Sicherung seiner Daten.
Landtwing Informatik übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Wiederherstellbarkeit von Daten, sofern Datensicherungen durch kundenseitige Systeme, Drittanbieter oder externe Infrastruktur beeinflusst werden.
Eine Haftung für Datenverlust oder Kosten der Datenwiederherstellung ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Landtwing Informatik beruhen.
3.4.3 Cyberangriffe und Sicherheitsvorfälle
Landtwing Informatik schuldet keinen absoluten Schutz vor Cyberangriffen, insbesondere nicht vor:
• Schadsoftware
• Ransomware
• Phishing
• unbefugten Zugriffen
• sonstigen IT-Sicherheitsvorfällen.
Trotz angemessener technischer und organisatorischer Sicherheitsmassnahmen kann ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken nicht gewährleistet werden.
Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
3.4.4 Drittanbieter und externe Infrastruktur
Soweit Leistungen auf Infrastruktur, Software oder Dienstleistungen Dritter beruhen (z. B. Rechenzentren, Cloudplattformen, Registrare, Softwareanbieter oder Netzwerkprovider), beschränkt sich die Verantwortung von Landtwing Informatik auf die sorgfältige Auswahl und Koordination dieser Leistungen.
Landtwing Informatik haftet nicht für:
• Ausfälle von Drittinfrastruktur
• Funktionsänderungen externer Plattformen
• Preisänderungen von Drittanbietern
• Kompatibilitätsprobleme externer Systeme.
3.5 Daten nach Vertragsende
Nach Beendigung des Hostingvertrages ist Landtwing Informatik berechtigt, sämtliche auf der Hostinginfrastruktur gespeicherten Daten unwiderruflich zu löschen.
Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten vor Vertragsende.
Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung erfolgt die Datenlöschung nach einer Sicherheitsfrist von 10 Tagen ab Mitteilung der Kündigung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Nach Vertragsende besteht kein Anspruch mehr auf Zugriff auf:
E-Mails;
Webseiten;
Datenbanken;
Dateien;
sonstige gespeicherte Inhalte.
3.6 Wechsel des Hosting-Angebots
Upgrade
Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit auf ein höherwertiges Hostingangebot zu wechseln.
Die bestehende Vertragslaufzeit bleibt unverändert.
Für die verbleibende Vertragsdauer erfolgt eine anteilsmässige Nachverrechnung.
Downgrade
Ein Wechsel auf ein günstigeres Hostingangebot ist ebenfalls möglich.
Bereits im Voraus bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
Der reduzierte Preis gilt ab der nächsten Rechnungsperiode oder Vertragsverlängerung.
3.7 Domain Registrierung
Landtwing Informatik übernimmt auf Wunsch des Auftraggebers die Registrierung von Domainnamen über eine zuständige Registrierungsstelle oder einen Registrar.
Landtwing Informatik übernimmt keine Gewähr für die Zuteilung oder dauerhafte Verfügbarkeit eines Domainnamens.
Der Auftraggeber sichert zu, dass der Domainname keine Rechte Dritter verletzt.
3.8 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche Inhalte, die über die Hostinginfrastruktur veröffentlicht oder gespeichert werden.
Untersagt sind insbesondere:
• rechtswidrige Inhalte
• Verletzungen von Schutzrechten
• missbräuchliche Nutzung der Infrastruktur.
Landtwing Informatik ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu sperren oder zu entfernen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Anwendungen die Stabilität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Infrastruktur nicht beeinträchtigen.
3.8.1 Sicherheitsverantwortung des Auftragsgebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Sicherheitsmassnahmen zum Schutz seiner Systeme und Zugangsdaten zu treffen.
Landtwing Informatik haftet nicht für Schäden, die auf eine Verletzung dieser Sicherheitsobliegenheiten zurückzuführen sind.
3.8.2 Updates und Sicherheitsmassnahmen Änderung der AGB
Landtwing Informatik ist berechtigt, im Interesse der Sicherheit und Stabilität der Infrastruktur notwendige Updates oder technische Anpassungen vorzunehmen.
Verweigert der Auftraggeber notwendige Sicherheitsupdates, entfällt die Haftung von Landtwing Informatik für daraus entstehende Schäden.
3.9 Gewährleistungsausschluss
Landtwing Informatik übernimmt keine Gewähr für einen jederzeit unterbrechungsfreien Betrieb der Hostingdienstleistungen.
Eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nur, sofern diese ausdrücklich schriftlich in einem Service Level Agreement vereinbart wurde.
3.9.1 Sicherheitsmassnahmen bei Gefährdung der Infrastruktur
Landtwing Informatik ist berechtigt, Systeme, Accounts, Anwendungen oder Inhalte des Auftraggebers vorübergehend einzuschränken, zu sperren oder vom Netz zu trennen, sofern begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese:
• die Sicherheit, Stabilität oder Integrität der Hostinginfrastruktur gefährden,
• für Cyberangriffe, Malware, Spamversand oder sonstige missbräuchliche Aktivitäten genutzt werden,
• eine Gefährdung für andere Systeme oder Kunden darstellen.
Dies gilt insbesondere bei:
• kompromittierten Websites oder Accounts,
• infizierten Skripten oder Anwendungen,
• übermässiger Serverlast durch fehlerhafte oder missbräuchliche Prozesse.
Landtwing Informatik wird den Auftraggeber sofern möglich unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit geben, die Ursache zu beheben.
Eine solche Massnahme begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz, sofern sie zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder zur Stabilisierung der Infrastruktur erforderlich war.
3.9.2 Keine Garantie für Datenverfügbarkeit
Landtwing Informatik übernimmt keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit, Integrität oder Wiederherstellbarkeit gespeicherter Daten, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die regelmässige Sicherung seiner Daten ausserhalb der Hostinginfrastruktur.
3.9.3 Kein Ersatz für Datenverlust oder Betriebsunterbruch
Soweit gesetzlich zulässig besteht kein Anspruch auf Ersatz für Datenverlust, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Schäden, die aus:
• Systemstörungen,
• Infrastrukturproblemen,
• Cyberangriffen,
• Softwarefehlern,
• oder Fehlern von Drittanbietern
resultieren, sofern diese nicht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Landtwing Informatik zurückzuführen sind.
3.10 Änderung der AGB
Landtwing Informatik behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Leistungsbeschreibungen, Preise und technische Spezifikationen aus sachlichen Gründen anzupassen. Solche Gründe können insbesondere gesetzliche Änderungen, technische Weiterentwicklungen, Sicherheitsanforderungen, Änderungen bei Infrastruktur- oder Softwareanbietern oder Anpassungen des Leistungsangebots sein.
Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen in geeigneter Form informiert, insbesondere per E-Mail oder über den Kundenbereich.
Sofern der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert.
Im Falle eines Widerspruchs ist der Auftraggeber berechtigt, den bestehenden Vertrag auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu kündigen.
Landtwing Informatik ist berechtigt, rein technische oder organisatorische Anpassungen, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die vertraglich vereinbarten Leistungen haben, jederzeit vorzunehmen.
Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die verbindliche Grundlage sämtlicher Geschäftsbeziehungen zwischen der Landtwing Informatik GmbH und ihren Auftraggebern.
Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung dieser AGB wird auf der Website der Landtwing Informatik GmbH veröffentlicht und kann vom Auftraggeber jederzeit eingesehen, gespeichert und ausgedruckt werden.
Landtwing Informatik behält sich vor, diese AGB gemäss den Bestimmungen unter Ziffer 3.10 zu ändern. Mit Inkrafttreten einer neuen Version verlieren sämtliche früheren Versionen ihre Gültigkeit.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt und rechtlich zulässig ist.
Stand: März 2026
